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FAQ

Die Antworten auf Ihre Fragen

Wer kann eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Therapie ausstellen?

Eine logopädische Heilmittelverordnung kann jeder Arzt (Allgemeinmediziner, Kinderärzte, HNO-Ärzte,

Phoniater, Neurologen, Internisten, Zahnärzte und Kieferorthopäden) ausstellen.

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Bei Privatversicherten werden diese in der Regel von dem jeweiligen Versicherer übernommen.

Werden Hausbesuche durchgeführt?

Bei Patienten, die auf Grund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind eine Praxis aufzusuchen,
werden Hausbesuche durchgeführt.

Ist die Praxis mit dem Rollstuhl erreichbar?

Ja, die Praxis ist mit dem Rollstuhl zu erreichen. Die Praxis befindet sich im Erdgeschoss und

verfügt hier sogar über eine entsprechende Rollstuhlrampe.

Gibt es Parkmöglichkeiten?

Ja, gegenüber der Praxis befindet sich ein kostenloser REWE-Parkplatz.

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